Familienrecht
Das Familienrecht betrifft die persönlichsten Bereiche unseres Lebens – Ehe, Partnerschaft, Kinder und Trennung. Ob Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung: In emotional belastenden Situationen brauchen Sie eine rechtliche Begleitung, die sowohl fachlich kompetent als auch menschlich einfühlsam ist. Ich berate Sie klar, diskret und lösungsorientiert – damit Sie rechtlich sicher und gut begleitet neue Wege gehen können.
Familienrecht
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Kindesunterhalt
Der Kindesunterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Dabei sind das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, das Alter des Unterhaltsberechtigten und die Zahl der Unterhaltsberechtigten zu beachten. Zum 1. Januar 2023 wurde die Düsseldorfer Tabelle zuletzt angepasst und ist unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf zu finden. Zur Überprüfung der zu zahlenden Unterhaltsbeträge für Kinder ist eine Nachfrage beim Jugendamt bzw. einem Rechtsanwalt anzuraten.
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Gattenunterhalt
Beim Unterhalt für den Ehegatten ist zuerst zu unterscheiden, ob es sich um die Zeit bis zur Scheidung oder die danach handelt. Bis zur Scheidung spricht man vom sogenannten Getrenntlebensunterhalt. Hier wird von den Beteiligten noch nicht erwartet, dass sie ihre Lebensverhältnisse massiv verändern. Dies ändert sich nach einem Jahr getrennt leben und nach der Rechtskraft der Scheidung. Dann hat wieder jeder Beteiligte nach Möglichkeit selbst für sich einzustehen. 'Allerdings kann auch nach der Scheidung noch eine Unterhaltsanspruch bestehen, etwa wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder oder weil es zwischen den Einkünften der Beteiligten erhebliche Unterschiede gibt, die für einen gewissen Zeitraum auszugleichen sind. Auch wegen gesundheitlicher Probleme oder wegen Alters kann auch nach der Scheidung noch ein Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten bestehen. Hier ist es sinnvoll, anwaltlichen Rat einzuholen
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Elternunterhalt
Sie werden für Heimkosten eines Elternteils zur Zahlung herangezogen? Bei der Berechnung des Elternunterhaltes gilt es vieles zu beachten. Unter anderem gelten hier für die Kinder relativ großzügige Freibeträge bei Einkommen und Vermögen. Für eine genaue Berechnung sollten Sie immer den Rat eines Anwalts für Familienrecht einholen.
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Vermögensrechtliche Auseinandersetzung
Vermögensrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich mit einem Familienanwalt optimal abwickeln. Zunächst ist zu prüfen, welcher Güterstand in Ihrer Ehe besteht. Zunächst ist bei jedem Ehepartner das Anfangsvermögen zu ermitteln. Im nächsten Schritt ist das Endvermögen zu berechnen. Stichtag für die Berechnung des Endvermögens ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Steht bei jedem Partner das Anfangs- und Endvermögen fest, ergibt sich aus der Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen der Zugewinn. Im nächsten Schritt wird der Zugewinn der beiden Partner gegenübergestellt. Derjenige Partner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz als Zugewinnausgleich an den anderen auszahlen.
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Sorgerecht für Kinder
Das Sorgerecht für Kinder umfasst die Teilbereiche Personensorge, Vermögenssorge, Gesundheitssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Gericht kann einzelne Bereiche einem der Elternteile zuordnen. Als Anwalt für Familienrecht aus Deggendorf helfe ich Ihnen dabei, das bestmögliche Gerichtsurteil zu erreichen. Alltagsentscheidungen darf der Elternteil treffen, bei dem sich das Kind aufhält. Entscheidungen von Gewicht wie z. B. die Wahl der Schulart oder eine absehbare Operation müssen von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden.
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Gestaltung von Eheverträgen
Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung wurden die Möglichkeiten bei der Gestaltung von Eheverträgen stark eingeschränkt. Eingriffe in den Kernbereich der Ehe, etwa der Verzicht eines Partners auf Unterhalt trotz der Erziehung von kleinen Kindern, sind nicht mehr möglich. Umso wichtiger ist fachlicher Rat, um den Ehevertrag entsprechend den Vorgaben der Rechtsprechung abzufassen und die Regelungsmöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen.
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Vertretung durch Familienanwalt
Oft sind Mandanten der Meinung, dass sie sich von einem gemeinsamen Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren vertreten lassen können. Diese Ansicht ist aber falsch. Der Rechtsanwalt als einseitiger Parteivertreter darf immer nur eine Partei vertreten. Wenn zwischen den Parteien also keine Streitpunkte vorhanden sind, genügt für das Stellen des Scheidungsantrages grundsätzlich ein Anwalt. Dieser kann aber nur diejenige Partei vertreten, für die er den Scheidungsantrag gestellt hat.
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Erbrechtliche Beratung
Im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB, befasst sich das Fünfte Buch ab § 1922 mit dem Erbrecht. Grundsätzlich wird dabei zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der sogenannten gewillkürten Erbfolge unterschieden. Von gewillkürter Erbfolge spricht man, wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Beim Abfassen eines Testaments sind eine Vielzahl von Interessen des Testierenden zu bedenken. Deshalb sollte beim Abfassen eines Testaments stets der Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars in Anspruch genommen werden. Auch während der Zeit des Getrenntlebens sollte an erbrechtliche Regelungen gedacht werden, um das Erbrecht des getrenntlebenden Gatten ggf. zu schmälern.