Erbrechtsrecht

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen eines Menschen nach seinem Tod geschieht – ein sensibles Thema, das oft mit Emotionen und Unsicherheiten verbunden ist. Ob Testament, Erbvertrag, Pflichtteil oder Erbauseinandersetzung: Ich berate Sie vorausschauend bei der Nachlassplanung und vertrete Ihre Interessen im Erbfall mit Fingerspitzengefühl und juristischer Präzision.

Erbrechtliche Beratung

Im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB, befasst sich das Fünfte Buch ab § 1922 mit dem Erbrecht. Grundsätzlich wird dabei zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der sogenannten gewillkürten Erbfolge unterschieden. Von gewillkürter Erbfolge spricht man, wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Beim Abfassen eines Testaments sind eine Vielzahl von Interessen des Testierenden zu bedenken. Deshalb sollte beim Abfassen eines Testaments stets der Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars in Anspruch genommen werden. Auch während der Zeit des Getrenntlebens sollte an erbrechtliche Regelungen gedacht werden, um das Erbrecht des getrenntlebenden Gatten ggf. zu schmälern.