Mit dem Strafrecht in Berührung zu kommen, ist für Betroffene oft belastend und existenzbedrohend. Ob Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird oder Sie Opfer einer Straftat geworden sind – ich stehe Ihnen mit klarer, kompetenter und diskreter Beratung zur Seite. Als Strafverteidiger setze ich konsequent für Ihre Rechte ein – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Mein Ziel: Eine faire Behandlung und das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Strafrecht

  • Beratung im strafrechtlichen Bereich

    Sobald gegen eine Person strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, sollte ein Rechtsanwalt beigezogen werden. Als Erstes ist darauf hinzuweisen, dass jeder Beschuldigte das Recht hat, die Aussage zu verweigern. Weiter steht auch nahen Angehörigen – Ehepartnern, Kindern, Eltern und Verlobten – ein Aussageverweigerungsrecht zu. Angaben zur Sache sollten immer erst nach einer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt erfolgen.

  • Jugendstrafrecht

    Nach dem Gesetz ist Jugendlicher, wer zwischen 14 und 18 Jahren alt ist. Ab 14 Jahren kann eine Person wegen von ihr begangener Straftaten bestraft werden. Die gesetzliche Grundlage findet sich im JGG (Jugendgerichtsgesetz). Das JGG zielt mehr auf Erziehung als auf Strafe ab. Die geringste vom Jugendrichter zu ergreifende Maßnahme ist eine Ermahnung. Das höchste Strafmaß beträgt 10 Jahre. Im Alter von 18 bis 21 Jahren spricht man vom sogenannten Heranwachsenden. Das Gericht wird hier entscheiden, ob Jugendrecht oder Erwachsenenrecht zur Anwendung kommt. Da die Folgen des Jugendstrafrechts wesentlich weniger einschneidend sind als die im Erwachsenenrecht, sollte es Ziel jeder Verteidigungsstrategie sein, für die Anwendung von Jugendrecht zu plädieren.