Ihr spezialisierter Rechtsanwalt für Hengersberg und Deggendorf

Ein Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann schnell rechtliche Folgen haben – ob Unfall, Bußgeldbescheid, Führerscheinentzug oder Streit mit der Versicherung. Das Verkehrsrecht ist komplex und erfordert schnelles, zielgerichtetes Handeln. Ich unterstütze Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Abwehr unberechtigter Forderungen – außergerichtlich wie vor Gericht. Verlassen Sie sich auf meine Erfahrung, wenn es um Ihre Mobilität und Ihre Rechte geht.

Verkehrsrecht

  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

    Nach einem Verkehrsunfall versuchen viele Versicherer eines Unfallverursachers sofort Kontakt mit dem Geschädigten aufzunehmen. Ihr Ziel ist dabei, dem Geschädigten ihr Schadenmanagement aufzudrängen, mit der Folge, dass sich der Geschädigte nicht erkundigt, welche Ansprüche ihm tatsächlich zustehen. Dass die Versicherer den von ihnen zu ersetzenden Schaden so gering wie möglich halten möchten, versteht sich von selbst. Es ist daher dringend anzuraten, nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Kosten des Rechtsanwaltes als Teil des Unfallschadens angesehen werden und von der Versicherung des Schädigers zu tragen sind. 

  • Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen

    Wird eine Person bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall verletzt, so hat sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Nach dem Gesetz handelt es sich beim Schmerzensgeld um eine „billige Entschädigung in Geld“ für die erlittenen Beeinträchtigungen. Zur Höhe des Schmerzensgeldbetrages wurde insbesondere vom ADAC die sogenannte Schmerzensgeldtabelle entwickelt. In dieser sind eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen angeführt, die sich damit beschäftigen, welche Schmerzensgeldhöhe bei welchen Verletzungen zugesprochen worden ist. Damit der Rechtsanwalt die Höhe des Schmerzensgeldes richtig bemessen kann, ist er auf die Vorlage von Arztattesten angewiesen, in denen die Diagnose sowie die Dauer der verletzungsbedingten Beeinträchtigungen enthalten sind.

  • Vertretung in Verkehrsordnungswidrigkeitsangelegenheiten

    Auch hier hat der Betroffene ein Aussageverweigerungsrecht. Im Anhörungsbogen müssen nur Angaben zur Person gemacht werden. Zur Sache sollten, bevor über einen Rechtsanwalt eine Akteneinsicht angefordert worden ist, zunächst keine Angaben gemacht werden. Im Rahmen der Akteneinsicht lässt sich z. B. abklären, mit welchem Messgerät die Geschwindigkeit bzw. der Abstand ermittelt worden ist. Da manche Geräte nicht mit letzter Zuverlässigkeit arbeiten, kann dies als Ansatzpunkt für die Argumentation genutzt werden.

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