Hat sich beim Minijob etwas geändert?
28. Oktober 2025
 
 
Die letzte wesentliche Änderung bei den Minijob-Regelungen trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Dabei wurde die Verdienstgrenze auf 556 Euro monatlich angehoben.
Diese Erhöhung ist eine direkte Folge der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns, der zum selben Stichtag auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen ist.

Grundsätzlich unterliegt der Urlaubsanspruch der Verjährung. Tatsächlich beginnt die Verjährung des Anspruches aber erst zu laufen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden darauf hingewiesen hat, dass offene Urlaubsansprüche bestehen, diese genommen werden müssen und im Falle, dass sie nicht genommen werden, verfallen. In welcher Art und Weise der Arbeitgeber diese Hinweise zu erteilen hat, ist noch nicht abschließend geklärt. Tatsächlich dürften viele Urlaubsansprüche demnach nicht verjährt sein.                         
 
  

Grundsätzlich kann der gesetzliche Urlaubsanspruch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren verjähren. Allerdings beginnt diese Frist erst dann zu laufen, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer über deren konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat und der Urlaub aus freien Stücken dennoch nicht genommen wurde. (vgl. BAG, 9 AZR 266/20)
 
  

